Transparenz und Open Government

Während unter dem Modewort “Politik2.0” hierzulande in etwa subsumiert wird, dass sich nun alle Politiker und Parteien auf twitter und anderen “social networks” tummeln (was man neuerdings sehr schön auf wahl.de verfolgen kann), ist in den USA, wenn von “Open Government” oder “Gov2.0″ die Rede ist, eigentlich etwas viel weiterreichendes gemeint. Nämlich ein mehr an “Transparenz, direkter Beteiligung und Demokratie”.

In einem interessanten Hintergrundartikel “Der gläserne Volksvertreter” widmet sich David Talbot auf Technology Review der “Open Government” Bewegung in den Vereinigten Staaten.

Als Barack Obama im vergangenen November zum US-Präsidenten gewählt wurde, verdankte er dies auch einem Wahlkampf, der zum ersten Mal konsequent auf soziale Netzwerke im Internet setzte. Da war es nur konsequent, dass Obama nach seinem Amtsantritt eine „offene Regierung“ mittels Webtechnologien versprach. Die Sunlight Foundation in Washington nimmt ihn beim Wort: Gemeinsam mit Webnutzern will sie die Arbeit von Regierung und Volksvertretern im Detail durchleuchten.

„Die Regierung veröffentlicht Tonnen von Daten über ihr Tun, aber die Menschen können sie nicht verstehen“, sagt Clay Johnson, Direktor der Sunlight Labs, einer Abteilung der Sunlight Foundation, die sich der Idee der „offenen Regierung“ verschrieben hat.

Glaubt man dem Bericht von Heise: “Informationsfreiheit: Informationen von Behörden selten gefragt“, so ist hierzulande bisher das Interesse der Bürger an einem freien Zugang zu öffentlichen / behördlichen Daten hingegen nicht besonders ausgeprägt.

“Viele Menschen wissen nicht, dass sie solche Rechte haben”, sagte von Bose in seiner Funktion als Informationsfreiheitsbeauftragter Sachsen-Anhalts in einem Gespräch mit dpa. “Im Grunde genommen ist das ein Grundrecht – das Grundrecht, sich aus öffentlich zugänglichen Quellen zu informieren.”

Bundesweit gilt seit Mai 2008 das Verbraucherinformationsgesetz, das den Menschen die Möglichkeit geben soll, mehr über die Qualität von Lebensmitteln und Alltagsprodukten zu erfahren. Und das Informationsfreiheitsgesetz, das Mitte 2005 im Bundestag verabschiedet wurde, gibt jedem Bürger einen Anspruch auf Zugang zu Informationen von Bundesbehörden. Darüber hinaus regeln in elf Bundesländern Landesgesetze den Zugang zu behördlichen Informationen, in Sachsen-Anhalt seit Oktober 2008. Die bisherigen Erfahrungen zeigen aber, dass der weitgehend freie Aktenzugang nur selten genutzt wird. An der Konferenz in Magdeburg nehmen neun der elf Länder teil, weil sie einen Landesbeauftragten dafür haben.

Bleibt zu hoffen, dass eine Initiative wie die online Petition: “Behörden und Verwaltungsverfahren – Bereitstellung einer Schnittstelle zur Anwendungsprogrammierung” welche sich für eine “dapi”, eine “Demokratie-API” einsetzt, hierzulande erst der Anfang einer breiten, radikalen Entwicklung hin zu mehr Transparenz, Beteiligung und Demokratie ist.

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