Enquete-Kommission: “Internet und digitale Gesellschaft”

Union und FDP wollen eine Enquete-Kommission des Bundestages zum Thema”Internet und digitale Gesellschaft” einsetzen. Neben den 13 externen Sachverständigen (die von den Fraktionen benannt werden) sollen insgesamt 13 Abgeordnete aller Fraktionen der Kommission angehören. Dazu gibt es voraussichtlich ein Sekretariat mit Wissenschaftlern, die den Kommissionsmitgliedern zuarbeiten.

Im Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP zur Einsetzung der Enquete-Kommission kommen fast alle Themen der aktuellen Netzdebatte vor – inklusive Open Data, Netzneutralität und Open Access. Hier der Antrag als PDF-Dokument. Darin heißt es:

Das Internet ist das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum der Welt und trägt maßgeblich zur Entwicklung einer globalen Gemeinschaft bei. [...] Dem Staat kommt die Aufgabe zu, das Internet als freiheitliches Medium zu schützen sowie seine Funktionsfähigkeit und Integrität als öffentliches Gut zu gewährleisten.

Der Deutsche Bundestag beauftragt die Enquete-Kommission insbeson- dere folgende Schwerpunkte – unabhängig von und zusätzlich zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren – zu untersuchen:

Kultur und Medien

  • Stärkung der Medienverantwortung (Anbieter und Nutzer)
  • Veränderungen der Produktion, Distribution und Nutzung von künstlerischen Werken
  • Stärkung des Bewusstseins für den Wert geistigen Eigentums
  • Maßnahmen zur digitalen Sicherung des kulturellen Erbes und seiner Nutzung
  • Erhaltung und Sicherung von Medien- und Meinungsvielfalt

Wirtschaft, Umwelt

  • Sicherung eines funktionsfähigen Wettbewerbs zur Vermeidung marktbeherrschender Stellungen einzelner Unternehmen
  • Klima-, Umwelt- und ressourcenschonende Gestaltung der Informationstechnik (Green-IT)

Bildung und Forschung

  • Förderung der Medienkompetenz, Medienerziehung in Schule, Hochschule sowie Aus- und Weiterbildung
  • Internationale Zusammenarbeit in Forschung und Wissenschaft
  • Strategien zur Überwindung der digitalen Spaltung (Digital Divide)
  • Initiativen zum freien Zugang zu den Ergebnissen staatlich finanzierter Forschung (Open Access)
  • Weiterentwicklung und Definition offener Standards und Normen

Recht und Innen

  • Sicherung eines freien und ungehinderten Zugangs zum Internet für alle Nutzer und Informationsanbieter (Netzneutralität)
  • Gewährleistung einer vertrauenswürdigen, leistungsfähigen und sicheren Internet-Infrastruktur (staatlicher Schutz gegen Gefahren von innen und außen)
  • Bedrohungen durch Computer- und Internet-Kriminalität, – Terrorismus, -Spionage und -Sabotage
  • Verbraucherschutz (Missbrauch bei Massenabmahnungen, Rechtssicherheit im elektronischen Handel)
  • Durchsetzung berechtigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche, auch im internationalen Rechtsrahmen
  • Zukunft des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
  • Wahrung der Persönlichkeitsrechte
  • Rechtliche und technische Voraussetzungen für Datenschutz und Datensicherheit (bei privaten Unternehmen, insbesondere sozialen Netzwerken; Cyber-Mobbing, daten- schutzfreundliche Technologien)
  • Realität und Umsetzung des Jugendschutzes (z.B. unter- schiedliche internationale Rechtsnormen)
  • Konsequenzen aus der Konvergenz von Medien- und Tele- kommunikationsanbietern
  • Weiterentwicklung dieser Rechtsgebiete, auch in der Wechselwirkung von Bundes- und Landesrecht und unter Berücksichtigung des europäischen Rechtsrahmens

Gesellschaft und Demokratie

  • Weiterentwicklung der staatlichen Dienstleistungen (eGovernment)
  • Strategien für einen freien Zugang zu staatlichen Informationen (Open Data)
  • Soziologische Auswirkungen (Digital Immigrants und Digital Natives)
  • Möglichkeiten für neue Formen der Bürgerbeteiligung (E- Petitionen, Kommunalpolitik)

Die Formulierungen und die Themenwahl im Antrag für die Kommission wirken geradezu progressiv und stehen so im deutlichen Gegensatz zur bisherigen Netzpolitik der Union, die mit den Themen Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und Internet-Sperren ihre inhaltliche Inkompetenz und politische Tendenz zum autoritären Überwachungsstaat deutlich vorgeführt hatte. Ob es sich nun tatsächlich um eine politische 180 Grad Wende handelt oder um den Versuch bei den Themen der Netzpolitik den eigenen schlechten Ruf loszuwerden, darüber scheiden sich die Geister. Dazu Sebastian Gievert auf Politik Digital:

Und das ist der Knackpunkt: Die Enquete-Kommission könnte also nicht nur eine Art „Nachhilfe- und Nachdenkstunde“ für Entscheider im Bundestag werden, sondern der Versuch, wieder Anschluss an die aktuellen Debatten und Strukturen im Netz zu bekommen. Es hängt aber stark von den mitmachenden Personen ab, ob nach zwei Jahren nur eine Bundestagsdrucksache herauskommt – oder konkrete Projekte. Oder ob sogar eine breite Internetöffentlichkeit an der Kommission partizipieren und eigene Vorschläge einbringen kann.

Interessant ist auch, dass das unionsgeführte Innenministerium für Montag, 18. Januar Fachleute in Sachen Netzpolitik, wie den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, Netzpolitik-Blogger Markus Beckedahl, den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und den Branchenverband Bitkom zu einem nicht-öffentlichen Dialog eingeladen hat. Dies ist die erste von vier Dialogveranstaltungen zu den “Perspektiven deutscher Netzpolitik” des BMI. Auch hier stellt sich die Frage, ob es sich tatsächlich um den Beginn eines Dialogs oder doch eher um eine PR Kampagne der Union handelt. Der FDP stünde es ohnehin gut den Reden von der “Bürgerrechtspartei” nun auch Taten folgen zu lassen. Wir werden diesen Prozess genau beobachten.

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