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8 Open Government Data Prinzipien Vol. 6 – “Nicht diskriminierend”
In den USA hat die Open Government Arbeitsgruppe bereits ende 2008 die 8 Open Government Data Prinzipien für offene Regierungsdaten formuliert. Um die deutsche Regierung und deutsche Behörden bei der Öffnung der Daten zu unterstützen haben wir die Argumente ins deutsche übersetzt und präsentieren euch in loser zeitlicher Abfolge, 8 Thesen zu den Open Government Data Prinzipien. In der sechsten Ausgabe dieser Reihe “Open Government Data Prinzipien” geht es diese Woche um die
These 6 – Nicht diskriminierend
Der freie Zugang zu öffentlichen Daten ist Dreh- und Angelpunkt der Open Data Prinzipien, in diesem Kontext steht auch jegliche Art von Diskrimminierung, die einen möglichen Zugang verhindert oder erschwert.
Eine Zugangsbeschränkung, beispielsweise in Form einer Registrierung, stellt ebenso eine Diskrimminierung dar, wie der Vorbehalt von Daten für eine bestimmte Zielgruppe. Auch andere technische Beschränkungen wie der Zugang zu Daten durch einen bestimmten Browsertyp ist an dieser Stelle als diskriminierend anzusehen.
Des Weiteren ist ein anonymer Zugang gefordert, der es ermöglicht auf Daten zugreifen zu können ohne hierfür persönliche Angaben hinterlassen zu müssen.
Um von einem wirklich freien öffentlichen Zugang sprechen zu können, ist es ferner von Nöten Daten in einfacher und gebräuchlicher Art und Weise exportieren zu können. Ein nicht diskriminierender Zugang ist erst dann gegeben, wenn der Zugang zu Datensätze ohne Behinderung sowie anonym erfolgen kann und darüber hinaus Daten in unkomplizierter Form exportiert und weiterverwendet werden können.
Die 8 Open Government Data Prinzipien
1. Vollständigkeit
Alle öffentlichen Daten werden verfügbar gemacht. Als Öffentliche Daten werden hierbei Daten verstanden, die nicht berechtigten Datenschutz-, Sicherheits- oder Zugangsbeschränkungen unterliegen.
2. Primärquelle
Die Daten werden an ihrem Ursprung gesammelt. Dies geschieht mit dem höchstmöglichen Feinheitsgrad, nicht in aggregierten oder sonstwie modifizierten Formaten.
3. Zeitnah
Daten werden so zügig, wie zur Werterhaltung, notwendig zur Verfügung gestellt.
4. Zugänglich
Daten werden so vielen Nutzern wie möglich für möglichst viele Verwendungszwecke bereit gestellt.
5. Maschinenlesbar
Daten werden zur automatisierten Verarbeitung strukturiert zur Verfügung gestellt.
6. Nicht diskriminierend
Daten sind für Alle verfügbar, ohne dass eine Registrierung notwendig ist.
7. Nicht proprietär
Daten werden in standardisierten Formaten bereit gestellt, über die keine juristische Person die alleinige Kontrolle hat.
8. Lizenzfrei
Daten unterliegen keinem Urheberrecht, Patenten, Markenzeichen oder Geschäftsgeheimnissen. Sinnvolle Datenschutz-, Sicherheits- und Zugangsbeschränkungen sind zulässig.
Die Einhaltung dieser Prinzipien ist überprüfbar.