8 Open Government Data Prinzipien Vol. 7 – “Nicht proprietär”

In den USA hat die Open Government Arbeitsgruppe bereits ende 2008 die 8 Open Government Data Prinzipien für offene Regierungsdaten formuliert. Um die deutsche Regierung und deutsche Behörden bei der Öffnung der Daten zu unterstützen haben wir die Argumente ins deutsche übersetzt und präsentieren euch in loser zeitlicher Abfolge, 8 Thesen zu den Open Government Data Prinzipien. In der sechsten Ausgabe dieser Reihe “Open Government Data Prinzipien” geht es diese Woche um die

These 7 – Nicht proprietär

In der vorletzten These der Open Government Data Prinzipien geht es heute um den Begriff “proprietär”. In Bezug auf den Bereich Open Data meint proprietär erst einmal die Beschränkung von Daten durch jegliche Art von Kontrolle. Dies kann beispielsweise eine kostenpflichtige Software sein, die für die Nutzung der Daten zu erwerben ist. Daraus resultierend stammt die Forderung von nicht proprietären Daten. Soll heißen, Daten sollen in standardisierten Formaten bereit gestellt werden, ohne das eine juristische Person die alleinige Kontrolle über sie besitzt.
Beispielsweise wäre die Veröffentlichung von Daten in einem exklusiven Adobe Photoshop Format nicht akzeptabel, da der Datensatz nicht für die Allgemeinheit zugänglich sein würde. Ganz konkrete und aktuelle Beispiele für propritäre Dateiformate sind das Microsoft Word Format und das WMA-Format. Auch die Beschränkung von Daten durch Lizenzen oder Patente fällt unter die Bezeichnung proprietär.

Ziel soll es sein, diese Hürden zu überwinden und einen allgemeinen Zugang zu öffentlichen Daten zu schaffen, ohne das diese Beschränkungen durch Software, Lizenzen oder Patenten unterliegen.

Die 8 Open Government Data Prinzipien

1. Vollständigkeit
Alle öffentlichen Daten werden verfügbar gemacht. Als Öffentliche Daten werden hierbei Daten verstanden, die nicht berechtigten Datenschutz-, Sicherheits- oder Zugangsbeschränkungen unterliegen.

2. Primärquelle
Die Daten werden an ihrem Ursprung gesammelt. Dies geschieht mit dem höchstmöglichen Feinheitsgrad, nicht in aggregierten oder sonstwie modifizierten Formaten.

3. Zeitnah
Daten werden so zügig, wie zur Werterhaltung, notwendig zur Verfügung gestellt.

4. Zugänglich
Daten werden so vielen Nutzern wie möglich für möglichst viele Verwendungszwecke bereit gestellt.

5. Maschinenlesbar
Daten werden zur automatisierten Verarbeitung strukturiert zur Verfügung gestellt.

6. Nicht diskriminierend
Daten sind für Alle verfügbar, ohne dass eine Registrierung notwendig ist.

7. Nicht proprietär
Daten werden in standardisierten Formaten bereit gestellt, über die keine juristische Person die alleinige Kontrolle hat.

8. Lizenzfrei
Daten unterliegen keinem Urheberrecht, Patenten, Markenzeichen oder Geschäftsgeheimnissen. Sinnvolle Datenschutz-, Sicherheits- und Zugangsbeschränkungen sind zulässig.

Die Einhaltung dieser Prinzipien ist überprüfbar.

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