In den USA hat die Open Government Arbeitsgruppe bereits ende 2008 die 8 Open Government Data Prinzipien für offene Regierungsdaten formuliert. Um die deutsche Regierung und deutsche Behörden bei der Öffnung der Daten zu unterstützen haben wir die Argumente ins deutsche übersetzt und präsentieren euch in loser zeitlicher Abfolge, 8 Thesen zu den Open Government Data Prinzipien. In der achten und letzten Ausgabe dieser Reihe “Open Government Data Prinzipien” geht es diese Woche um die
These 8 – Lizenzfrei
Die abschließende Folge der 8 Thesen zu den Open Government Data Prinzipien beschäftigt sich heute mit dem Stichwort “Lizenzfrei”. Wie die Bezeichnung bereits erahnen lässt, geht es um die Bereitstellung von “offenen” Daten ohne das diese von einer Lizenz bzw. von anfallenden Lizenzgebühren beschränkt werden. Im genauen bedeutet dies, dass Daten keinen Copyright-Bestimmungen, Patenten, Markenzeichen oder Geschäftsgeheimnissen unterliegen. Zu vertretbaren Ausnahmen kann es bei sinnvollen Beschränkungen zum Schutz der Privatsphäre, des Datenschutz oder bei Sicherheits- und Zugangsbeschränkungen kommen. Sinnvolle Einschränkungen können hierbei bspw. durch die Creative Commens reglementiert werden.
Als Beispiel sei die Verwendung von öffentlichen Strukturdaten angeführt. Hierbei kommt es häufig zu der Frage, welchen Lizenzen diese unterliegen. Durch den hier oftmals unklaren Sachverhalt, kommt es des Öfteren zu Behinderung von Projekten wie bspw. Open Berlin. Nicht nur die Lizenzfrage ist in solchen Fällen oftmals unklar sondern auch die Art und Weise, wie solche Datensätze verwendet werden dürfen. Anknüpfende Fragestellungen, wie das Erheben einer Gebühr für Daten bzw. die Frage auf welcher Grundannahme dies erfolgt, gilt es in Zukunft zu diskutieren.
Die 8 Open Government Data Prinzipien
1. Vollständigkeit
Alle öffentlichen Daten werden verfügbar gemacht. Als Öffentliche Daten werden hierbei Daten verstanden, die nicht berechtigten Datenschutz-, Sicherheits- oder Zugangsbeschränkungen unterliegen.
2. Primärquelle
Die Daten werden an ihrem Ursprung gesammelt. Dies geschieht mit dem höchstmöglichen Feinheitsgrad, nicht in aggregierten oder sonstwie modifizierten Formaten.
3. Zeitnah
Daten werden so zügig, wie zur Werterhaltung, notwendig zur Verfügung gestellt.
4. Zugänglich
Daten werden so vielen Nutzern wie möglich für möglichst viele Verwendungszwecke bereit gestellt.
5. Maschinenlesbar
Daten werden zur automatisierten Verarbeitung strukturiert zur Verfügung gestellt.
6. Nicht diskriminierend
Daten sind für Alle verfügbar, ohne dass eine Registrierung notwendig ist.
7. Nicht proprietär
Daten werden in standardisierten Formaten bereit gestellt, über die keine juristische Person die alleinige Kontrolle hat.
8. Lizenzfrei
Daten unterliegen keinem Urheberrecht, Patenten, Markenzeichen oder Geschäftsgeheimnissen. Sinnvolle Datenschutz-, Sicherheits- und Zugangsbeschränkungen sind zulässig.
Die Einhaltung dieser Prinzipien ist überprüfbar.
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