OKCon 2011

Wie kann man mit offenem Wissen die Welt verändern? Daran wollen wir auf der OKCon 2011 gemeinsam arbeiten, neues erfahren und bekanntes verbessern! Wir laden dich also herzlich ein dies mit uns und vielen anderen auf der Open Knowledge Conference vom 30.06. bis 01.07. 2011 in der Berliner Kalkscheune zu tun.

Auch dieses Jahr dreht sich auf der OKCon wieder alles um offenes Wissen in all seinen Ausprägungen. Wir haben ein abwechslungsreiches Programm mit vielen großartigen Gästen zusammengestellt. Richard Stallman spricht zum Thema “Free/Libre Software and Open Data”, es wird ein Panel zu offener Hardware und offenen Standards geben. Michel Bauwens, Gründer der P2P Foundation spricht über offenes Wissen als Vorraussetzung einer offenen Gesellschaft. Prof. James Boyle von der  Duke Law School wird sich in seinem Vortrag mit der Bedeutung der Public Domain für Wissenschaft und Kunst beschäftigen. An vielen Stellen habt ihr die Chance am Programm mitzuwirken, sei es in den Workshops oder im Rahmen der Lightning Talks.

Bereits vor der eigentlichen Konferenz findet, vom 27-29.06, die PreCon statt. Dort gibt es ganztägige Workshops zum Open Spending-Projekt mit Friedrich Lindenberg und einen Screen Scraping Day mit Julian Todd von Scraper Wiki,  James Gardner und David Read werden neue Entwicklungen rund um CKAN vorstellen und mit allen Interessierten daran weiterarbeiten. Der Eintritt zu den Workshops ist kostenfrei. Das Programm ist derzeit noch in der Beta-Phase, aber schon jetzt gute Gelegenheiten zum Stöbern.

Tickets für die OKCon gibts im Moment noch zum Early Bird Preis [nur noch bis zum 31.05] von nur 40€ für zwei Tage Konferenz! Neuigkeiten von der OKCon bekommt man auch bei Twitter.

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Relaunch von OpenBerlin.net zum Berlin Open Data Day

OpenBerlin.net ScreenshotWir haben den kommenden Mittwoch (18.05.2011) stattfindenden Berlin Open Data Day einmal zum Anlass genommen, um OpenBerlin.net zu überarbeiten. Dort findet sich nun eine Übersicht mit Open Data-Projekten und Initiativen in und um Berlin. Außerdem haben wir auf OpenBerlin interessante Datenquellen mit Berlinbezug zusammengetragen, oftmals von den jeweiligen Senatsverwaltungen. Da diese das Label “Offen” i.d.R. noch nicht so wirklich verdienen, haben wir uns hier dazu entschlossen, einmal das 5-Sterne-Modell von Tim Berners-Lee zur praktischen Anwendung zu bringen, und haben die jeweiligen Datensätze nach ihrer Open Data-Güte bewertet.

Wie auch zum vor kurzem gestarteten Open Data Showroom gibt es zu OpenBerlin.net auch wieder eine Facebook-Seite, auf der neue Einträge vorgeschlagen und diskutiert werden können, bei Datenquellen aus Berlin gerne auch schon mit einer 5-Sterne-Einschätzung. Für alle Nicht-Facebook-Nutzer: Vorschläge per Mail zu schicken geht natürlich genauso.

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Pressemitteilung der Senatsverwaltung zum Open Data Day Berlin

Am 18. Mai 2011 findet der Berlin Open Data Day (BODDy) in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen statt. In drei Blöcken wird das Thema „Zugang zu frei verfügbaren Datenbeständen der öffentlichen Hand“ (Open Data) behandelt.

Bürgermeister und Wirtschaftssenator Harald Wolf wird die Veranstaltung eröffnen. Nach ihm sprechen sowohl Vertreter von NGO (Open Data Network, government 2.0 e.V) sowie Staatssekretär Ulrich Freise von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

  1. Mai 2011, 13:00 Uhr Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin Raum 546

In einem zweiten Block stellen sich in einer Werkschau mehr als 10 Open Data-Projekte und –Lösungen vor. Gleichzeitig sind einige Projekte mit Info-Ständen vertreten.

Im dritten Block diskutieren Staatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt, die Präsidentin des Amtes für Statistik, Prof. Dr. Ulrike Rockmann, der Blogger Lorenz Matzat und Wissenschaftler Jens Klessmann mit Stefan Gehrke und den Teilnehmern über die Herausforderungen und Barrieren des Open-Data-Ansatzes für die Verwaltung

Informationen zum Programm: http://berlin.opendataday.de/

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

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Hack4Europe! – Europeana hackathon roadshow, June 2011

Hack4Europe! is a series of hack days organised by the Europeana Foundation and its partners Collections Trust, Museu Picasso, Poznan Supercomputing and Networking Center and Swedish National Heritage Board. The hackathon roadshow will be held simultaneously in 4 locations (London, Barcelona, Poznan and Stockholm) in the week 6 – 12 June and will provide an exciting environment to explore the potential of open cultural data for social and economic growth in Europe.

Each hackathon will bring together up to 30 developers from the hosting country and the surrounding area. They will have access to the diverse and rich Europeana collections containing over 17 million records, Europeana Search API (incl. a test key and technical documentation) and Europeana Linked Open Data Pilot datasets which currently comprise about 3 million Europeana records available under a CC0 license.

Participants will be encouraged to try out their ideas for creative reuse of the Europeana content and build applications showcasing the social and business value of open cultural data. Best prototypes will be awarded prizes during the hackathon days and four finalists will be invited to the Digital Agenda Assembly on 16 -17 June in Brussels where EU Commissioner Ms. Neelie Kroes will award the winners during a special ceremony.

Find out more about the registration and local events on http://version1.europeana.eu/web/api/hackathons / #hack4europe

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Ein Jahr Hacken und verhandeln

Wenn man sich ansieht, wie das Thema Open Data im Frühjahr 2010 wahrgenommen wurde, ist völlig klar: Im vergangenen Jahr ist etwas passiert. Und zwar auf beiden Seiten. Die Aktivisten vom Open Data Network werden inzwischen recht selbstverständlich als Ansprechpartner in der Sache angesehen. Journalisten wenden sich mit ihren Fragen an das Netzwerk, aber auch Mitarbeiter von Behörden, Ämtern, Institutionen und wissenschaftlichen Einrichtungen.

Auf dem Open Data Hackday im April 2010 direkt nach der re:publica ging es um erste relevante Anwendungen, um Dinge wie das Verzeichnis offenedaten.de. Und auch um ein “wenn nicht mit uns, dann ohne euch” – das ist die eine Seite. Tatsächlich führte die Fortsetzung eines der Hackday-Projekte, nämlich Stefan Wehrmeyers Karten-Visualisierung Mapnificent über die Zwischenstufe Konfrontation zu Kooperation. Stefan hatte Karten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verwendet, um die geografische Häufung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II in Zusammenhang mit anderen sozialen Daten zu zeigen, etwa der Zahl der ALG-II-Empfänger. Das missfiel der Senatsverwaltung, die Daten seien schließlich urheberrechtlich geschützt und kostenpflichtig. Die erste Konsequenz: Die lehrreichen Visualisierungen gingen offline. Die zweite Konsequenz: Eine eher konfrontative Diskussion, die aber schließlich beim Government-2.0-Camp im September dazu führte, dass Mitglieder des ODN mit Mitarbeitern der Berliner Verwaltung diskutierten und sich seitdem regelmäßig treffen. Die Folge ist unter anderem der gemeinsam organisierte Berlin Open Data Day am 18.05.2011

Auch wenn hier einiges passiert ist, bleibt auf der anderen Seite die Frage: Wo sind wir noch nicht so weit? Die unterschiedlichen Perspektiven zeigte die Diskussion auf der diesjährigen re:publica zu “Ein Jahr Open Data made in Germany“. Marcus Dapp von der Open-Data-Initiative der Stadt München setzt auf eine starke Community, mit der man Pilotprojekte durchziehen kann. Dapp etwa bezog für das Münchner Projekt Mogdy die Community schon ins Grobkonzept ein – die starke Beteiligung gibt Dapp recht. Für die Zukunft hätte er “gerne mehr Community Public Partnerships”, sagt Dapp. Das alles steht und fällt mit einer Verwaltung, deren Mitglieder schrittweise überzeugt werden müssen.

Das andere Ende repräsentierte Uta Dauke vom Bundesinnenministerium, die sich schrittweise darum kümmert, alle Open-Data-Angebote von Bund, Ländern und Gemeinden auf einer zentralen Einstiegsseite zu bündeln. Erste Ergebnisse wird es 2013 geben, doch längst sind noch nicht alle dabei. Allein auf Ebene der Bundesministerien habe sich gezeigt: “Wir sprechen nicht unbedingt die gleiche Sprache, jeder hat da unterschiedliche Vorstellungen”, sagt Uta Dauke. Derzeit hole man die mit ins Boot, die Interesse hätten, doch das reiche noch nicht. Doch es gebe bereits heute Erfolgsbeispiele wie destatis, das Geoportal des Bundes oder den Mobilitätsmarktplatz des Bundesverkehrsministeriums.

Ein Machtwort von ganz oben wie in den USA oder Großbritannien wäre jedenfalls für die schnelle Entwicklung extrem hilfreich. Das Beispiel des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes zeigt: Mit dem entsprechenden Druck lässt sich ein sehr weitreichendes Gesetz realisieren. “Für uns ist Open Data nicht wirklich etwas neues”, sagt Heide Vathauer, Referentin für E-Government bei der Bremer Finanzsenatorin. Das jetzige Gesetz und die “Bremer Erklärung” (PDF) bildeten eine gute Grundlage, Senats-Dokumente würden bis auf persönliche sämtlich veröffentlicht.

Daniel Dietrich vom Open Data Network wünscht sich deshalb eine Frist, ab der Bundesbehörden bestimmte Daten ohne zusätzliche Mittel herausgeben müssen. Daniel hofft auch darauf, dass künftig Verwaltungen einem anderen “Mindset” kommen, nämlich einen Erfolg darin zu sehen, dass andere ihre Daten visualisieren, statt aufwändig selbst Apps zu entwickeln.

Ganz entscheidend bleibt die Frage, ob das nun gerade zu evaluierende Informationsfreiheitsgesetz nicht ein viel mächtigerer Hebel für offene Daten und Transparenz sein könnte als die sehr kleinteiligen Schritte, in der man Verwaltungen beim Wandel begleitet. Uta Dauke schlägt darüber hinaus vor, ins E-Government-Gesetz den Satz aufzunehmen, dass Daten zu veröffentlichen sind. Meine Ergänzung: Möglichst viele vor 2013!

Hinweis: Aus technischen Gründen erscheint dieser Beitrag einige Tage später als intendiert.

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Kleiner Hackday “Open Transit Data”

Als Vorbereitung auf die The Open Knowledge Conference am 30.6. & 1.7.2011 und als generelles Treffen der lokalen und regionalen geo- , transit-  und open-data Aktivisten findet am 14.5. ab 10:00 Uhr ein “kleiner” Hackday in der c-base statt.

Es haben schon verschiedene Projecte und Einzelpersonen zugesagt. Wenn auch Du / Ihr kommen wollt dann meldet euch doch vorher auf der opendata-network liste.

Um 12:00 ist eine lighning talk-Session geplant, bei der ihr eure Projekte vorstellen könnt. Um 15:00 gibt es eine Gespächsrunde zum Thema OpenDataChallenge.

Das restliche Tagesprogramm befindet sich ganz unconference-mässig im freien Flug. Hacking und kreativer Austausch sind ausdruecklich erwünscht. Mehr lesen »

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OpenData: Gebt die Bits frei!

Gute 120 Minuten Plausch zum Thema, bei Chaosradio » CR167 mit Markus Richter (Moderation), Wetterfrosch, Friedrich Lindenberg und Michael Hörz

Ob Umweltbelastungen, Schulinventar oder Wirtschaftsförderung – der Staat sammelt viele Daten, die uns alle etwas angehen. Aber können wir auch auf sie zugreifen?

Mit offenen Daten beschäftigen sich unsere Studiogäste, die von spannenden Projekten und Veranschaulichungen berichten können – aber auch wissen, worauf es bei solchen Daten rechtlich ankommt und welche Bits wir uns erst noch erstreiten müssen.

Von Euch wollen sie wissen, welche Daten Ihr gerne mal vom Staat bekommen möchtet, was ihr mit ihnen anstellen würdet und welche Fragen ihr habt.

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Showroom für Open Data-Projekte: opendata-showroom.org

Open Data Showroom - ScreenshotDas Open Data Network hat ein neues, kleines Projekt, einen Showroom für Open Data-Projekte, unter http://www.opendata-showroom.org. Gedacht ist die Seite vor allem dafür, einen optisch ansprechenden und einfach zugänglichen Überblick über guten Projekte aus dem Open Data-Umfeld bereitzustellen, um z.B. Freunden oder Bekannten, aber auch Politikern, Verwaltungsbeamten oder anderen Entscheidungsträgern einen schnellen Überblick zu geben, was man mit offenen Daten alles Tolles machen kann. Und für sich selbst zum Entdecken von Open Data-Projekten, die man bisher noch nicht kannte, kann man die Seite natürlich auch nutzen, die Projekte sind in Kategorien wie “Demokratie”, “Umwelt/Geo” oder “Wirtschaft” unterteilt, und es gibt einen RSS-Feed (ggf. demnächst auch einen Twitter-Feed), um über neu hinzugefügte Projekte auf dem Laufenden zu bleiben.

Zur Seite gehört eine Facebook-Seite, http://www.facebook.com/OpenDataShowroom, dort (per Mail natürlich auch) können neue Projekte vorgeschlagen werden. Dies hat in den ersten Tagen nach Start des Projektes vor eineinhalb Wochen zur re:publica auch schon ganz gut funktioniert, danach ist es jetzt wieder ein wenig eingeschlafen. Also hier noch mal kurz der Appell an alle: wäre toll, wenn Ihr Euch ein wenig angewöhnen könntet (oder gelegentlich dran denken würdet), wenn Ihr ein neues, tolles Projekt entdeckt, kurz beim Showroom vorbeizuschauen, ob dieses schon eintragen ist, und es dann – falls nicht – kurz auf Facebook zu posten oder per Mail zu schicken, gerne auch schon mit Titel und einem beschreibenden Satz, den man mehr oder weniger so übernehmen kann. Im Optimalfall würd’ das ganze so laufen, das pro Woche immer 4-5 neue Vorschläge eintrudeln, und ich nur noch als Seiten-Administrator fungiere und die Sachen eintrage. Na, mal schauen… :-) Feedback ist natürlich auch immer willkommen!

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GeoBusiness Lizenz: Open Data und die sieben Zwerge

IANAL: I am not a lawyer, was folgt ist Laienmeinung vom allerübelsten.

Durch einen freundlichen Hinweis von Michael Fanning wurden wir in der letzten Woche auf die GeoBusiness Lizenz aufmerksam gemacht, an der zur Zeit die Kommission für Geoinformationswirtschaft des Wirtschaftsministeriums arbeitet. Auf der Seite werden zur Zeit acht unterschiedliche Lizenzmodelle vorgestellt: eine Lizenz (Ia), welche grob mit der Open Definition vereinbar ist und damit potentiell zur Bereitstellung von Open Data geeignet wäre, sowie sieben abgeleitete, nicht-offene Modelle. Dabei werden verschiedene Eingrenzungen durchgespielt, die vermutlich typisch für die Open Data-Diskussion in Deutschland sind:

  • Mit einer Eingrenzung auf “geschlossene Nutzergruppen” wird ein de-facto Publikationsverbot für die Daten angesprochen. Es wäre dann nicht möglich Anwendungen auf der Basis der Daten überhaupt Dritten zugänglich zu machen. Damit mag zwar einigen Landkartenfetischisten geholfen sein, von einer Weiternutzung der Daten muss da aber natürlich nicht mehr gesprochen werden. Die Lizenz entspricht grob der Idee von Freeware – ein Konzept, das nicht ohne Grund im Web mittlerweile fast ausgestorben ist.
  • Zudem wird das Verbot der Weiterverarbeitung für Daten diskutiert. Genau genommen ist Entwurf das Wort “verarbeiten” durchgestrichen, womit auch schon so ziemlich alles gesagt ist. Was dann übrig bleibt: runterladen, anklicken, ausdrucken, angucken. Die Idee von “no-derivatives”-Lizenzierung mag man bei künstlerischen Werken noch aus den Rechten des Autors ableiten, bei Geodaten verhindert sie jedoch schon die rudimentärsten Operationen – ganz zu Schweigen von einer aktiven Weiternutzung, wie sie das Ziel von Open Data ist.
  • Und schließlich wird auch die Forderung diskutiert, die uns vermutlich in Deutschland noch eine ganze Weile begleiten wird: das Verbot kommerzieller Nutzung der lizenzierten Daten. Nicht-kommerziell ist dabei nur, wer “weder unmittelbar noch mittelbar auf die Erzielung von Erlösen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteilen gerichtet ist”. Darunter fallen in der Realität leider der Papst und die Pfadfinder – schon wer einen flattr-Button auf der eigenen Seite platziert ist raus. Zur Abgrenzung kommt aber noch ein grundsätzlicheres Problem: Zweck einer Datenfreigabe sollte es sein, eine gemeinsame Wissensressource zu schaffen. Solche gemeinsamen Güter sind die Quelle der sozialen und wirtschaftlichen Innovation die wir mit dem Begriff “offen” beschreiben – nicht die pure Publikation von Daten im Internet. Das Verbot einer kommerziellen Nutzung verhindert jedoch das Entstehen solcher Allmenden, indem gegen die Mehrzahl der potentiellen Teilnehmer diskriminiert wird – eine Zusammenarbeit wird durch inkompatible Lizenzmodelle verhindert und eine Kombination der Daten mit offenen Quellen wie Wikipedia oder OSM ist nicht mehr möglich. Während man natürlich eine Parallellizenzierung mit der Hoffnung auf direkte Erlöse betreiben kann, ist die Idee informationsökonomisch also ein wenig überkommen und angesichts starker Konkurrenz durch bestehende Projekte wie OpenStreetMap auch nicht wirklich realistisch. Nicht umsonst greift mittlerweile z.B. die Deutsche Flugsicherung auf OSM zurück, anstatt die Daten des Nachbarressorts zu nutzen.

Es bleibt also zu hoffen, dass auf diese Einschränkungen bei der tatsächlichen Lizenzierung verzichtet wird. Ebenso wäre zu wünschen, dass bei den weiteren Nutzungsbedingungen – die in allen Lizenzvarianten vorgesehen sind – noch aufgeräumt wird: so verletzt die Lizenzbestimmungen, wer mit Hilfe der Daten andere in die Irre führt – ein Vorgang der ja nicht immer wissentlich erfolgt. Auch auf den Luxus eines BSI-konformen Rechenzentrums haben wohl die wenigsten potentiellen Nutzer Zugriff.

Insgesamt ist es jedoch überaus ermutigend, dass das BMWi eine Diskussion führen, in der Open Data zumindest als eine der Alternativen zur Wahl steht. Die könnte man dann treffen.

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Wem stehen die juris-Millionen zu?

Ein Gastbeitrag von RA Dr. Timo Ehmann zuerst veröffentlicht auf IUWIS (Infrastruktur Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft)

Staatliche Innovation im Zugang zu Gerichtsentscheidungen

Es war einmal ein Projekt des Bundesjustizministeriums mit einem ehrgeizigen Ziel: ein elektronischer Zugang zu Gerichtsentscheidungen! Das hört sich aus der heutigen Perspektive trivial an, doch das Projekt wurde zu einer Zeit in Angriff genommen, als man in Spielhallen „Pong“ spielte – im Jahr 1973. Elf Jahre und 90 Mio. DM später funktionierte juris und das waren gut investierte Millionen und eine beeindruckende Innovation, denn ein schneller und einfacher Zugang zu Rechtsinformationen ist von fundamentaler Bedeutung für die gesamte Rechtspflege.

Sobald juris funktionierte, wurde es in eine GmbH ausgegliedert und die „Bereitstellung der Informationen“ durch den Staat wurde in einem „Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der automatisierten Rechtsinformation“ geregelt. Als Kernregelung dieses Vertrages (Fassung vom 27.12.1991) stechen die Paragraphen 6 und 7 heraus, in denen es heißt:

§ 6 Abs. 1: „Der Bund zahlt juris eine jährliche Vergütung. Sie beträgt 5,5 Mio. DM zzgl. Mehrwertsteuer. <…>

§ 7: Die Einnahmen aus dem Online-Geschäft und aus der sonstigen Vermarktung stehen der juris GmbH zu.

Kosten verstaatlichen – Gewinne privatisieren

Wirtschaftlich funktioniert juris seither immer besser. Nach Recherchen von Spiegel-Online erwirtschaftete die Juris GmbH im Jahr 2009 eine Umsatzrendite von 28,2 %, was Einnahmen in Höhe von 33 Mio. Euro entspricht. Die Rahmenbedingungen sind irritierend. Denn inzwischen steht juris in Konkurrenz zu diversen anderen Anbietern, erhält aber anders als diese exklusiven Zugang zu einer Datenbasis, die in den Dokumentationsstellen der Gerichte auf Staatskosten technisch aufbereitet und veredelt wird. Die „Gegenleistung“ ist die (inzwischen triviale) „Datenbank- und Systempflege“ durch juris“, für die juris weiterhin kräftig bezuschusst wird. Für diese „Gegenleistung“ erhält juris nach unseren Informationen sogar mehr, als es für den exklusiven Zugang zu den Entscheidungen zahlt. Die Traumgewinne von juris kommen dann zu 45,33 % dem niederländischen Verlag „Sdu“ zugute, der im Zuge der Teilprivatisierung einen entsprechenden Teil der Anteile erwarb. Damit nicht genug: Nicht nur werden wertvolle staatliche Informationen unnötigerweise monopolisiert und quasi verschenkt, sondern der Staat ist über seine Bibliotheken zugleich ein wichtiger Abnehmer für diese Informationen. Um in Ihren Verhandlungen gegenüber juris eine bessere Position zu haben, haben sich die Bibliotheken zu einem Konsortium namens Hebis zusammengeschlossen, das juris-Lizenzen gebündelt einkauft. Über die Höhe der jedes Jahr an juris gezahlten Beträge erteilt Hebis keine Auskunft.

Privilegierte Belieferung, rückschrittliche Darstellung, hohe Preise

Das Modell juris, das einst als Paradebeispiel dafür stand, dass der Staat Innovationen hervorbringen kann, liefert nun den Beweis für das Gegenteil. Die exklusive Vergabe eines Zugang zu Gerichtsentscheidungen stört den Wettbewerb und hemmt Innovationen. Wäre juris noch innovativ und der Preis angemessen, würde jeder Jurist in Deutschland juris nutzen. Denn für jeden Juristen ist ein umfassender Zugang zu Gerichtsentscheidungen ein wichtiges Werkzeug für die tägliche Arbeit. Aber 1200 Euro/Jahr für das Produkt juris Professionell ist den allermeisten Anwälten schlicht zu teuer. So wird durch juris viel Geld damit verbrannt, öffentliche Informationen einmal im Kreis umher zu schicken und der Nutzen für die Rechtspflege bleibt durch die Preisgestaltung weit hinter seinen Möglichkeiten zurück.

Rechtswidrige Privilegierung

Die Monopolisierung von Gesetzen und Gerichtsentscheidungen stört immer mehr Anwälte und Mitbewerber von juris. Vor dem LG Karlsruhe läuft seit 3 Jahren ein Verfahren in erster Instanz, in dem ein Mitbewerber von juris auf gleichberechtigten Zugang zu Gerichtsentscheidungen klagt. Und die Chancen stehen gut, denn nach § 3 Abs. 1 S. 1 IWG besteht ein Anspruch auf Gleichberechtigung vorhandener Informationen öffentlicher Stellen, wie Thomas Fuchs in seinem Beitrag vom 4.3.2011, der im Anhang auch die einschlägigen Verträge enthält, überzeugend nachweist. Im Kern geht es bei der Frage, wem die juris-Millionen zustehen, darum, ob die Informationen einem immaterialgüterrechtlichen Schutz zugänglich sind. Da die einzelne Gerichtsentscheidungen nach § 5 UrhG urheberrechtsfrei ist, kommt ein immaterialgüterrechtlicher Schutz nur durch einen Datenbankschutz nach §§ 87a ff. UrhG in Betracht. Auf diesen beruft sich der Bund auch auf allen staatlichen Onlineangeboten, z.B. auf Gesetze-im-internet.de. Das entspricht aber nicht der Auffassung von Rechtsprechung und Rechtswissenschaft: Der BGH hat sich im Falle „Sächsischer Ausschreibungsdienst“ folgendermaßen geäußert:

Auch wenn sich der – dem Datenbankhersteller Investitionsschutz bietende – sui-generis-Schutz vom Schutz des Datenbankwerkes, das dem urheberrechtlichen Schöpferprinzip verpflichtet ist, grundsätzlich unterscheidet, ist doch kein vernünftiger Grund für eine unterschiedliche Behandlung der beiden Schutzgegenstände ersichtlich, wenn es um Datenbanken geht, deren Erstellung einem amtlichen Zweck dient. Die Sammlung von Ausschreibungsunterlagen, die die Klägerin veröffentlicht, wäre danach in ihrer gedruckten und online veröffentlichten Form als amtliche Verlautbarung i.S. des § 5 Abs. 2 UrhG vom Datenbankschutz ausgenommen.

Aus der Rechtswissenschaft äußerte sich der wohl renommierteste Experte zum Thema Datenbankschutz, Prof. Dr. Matthias Leistner, dahingehend, dass die Ausnahme des Schutzes von amtlichen Datenbanken aus dem Datenbankschutz bei der Abfassung der Datenbankrichtlinie wohl redaktionell vergessen worden sei (Leistner, K&R 2007, 457, 465). Allein diese Auffassung wird dem Schutzzweck des Datenbankschutzes gerecht. Denn der Schutz für Datenbanken ist ein Investitionsschutz und soll verhindern, dass Investitionen in Datenbanken im Hinblick auf eine drohende Leistungsübernahme unter Ersparung vergleichbarer Investitionen unterbleiben. Folglich sind nur solche Investitionen schutzwürdig, die ohne einen Schutz möglicherweise unterblieben wären. Dies ist bei amtlichen Datenbanken, zu deren Erstellung der Staat sogar verpflichtet ist, regelmäßig nicht der Fall.

Fazit:

Lange werden sich gemeinfreie Informationen nicht mehr monopolisieren lassen. Eine alternative umfassende Rechtsprechungsdatenbank steht demnächst bei JusMeum zur Verfügung.

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